
Florian Ullrich
- Trinkwasserhygiene -
Ihr Sachverständiger rund ums Thema Trinkwasserhygiene.
Wenn Sie auf der Suche nach einem objektiven und fundierten Gutachten sind, dann sind Sie hier genau richtig.
Schauen Sie sich auf meiner Seite um, entdecken Sie Spannendes zum Thema Trinkwasserhygiene und lernen Sie mein Leistungsangebot kennen. Sie haben ein individuelles Anliegen, das hier nicht beschrieben wird? Kontaktieren Sie mich.
Für alles zwischen Hauswasseranschluss und Zapfhahn am Waschbecken bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Beheimatet im wunderschönen Rheinhessen, biete ich Ihnen meinen Service vorwiegend im Raum Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland an, auf Anfrage aber auch gern bundesweit. Kontaktieren Sie mich für ein Angebot.
Trinkwasserhygiene
Warum ist der Schutz des Trinkwassers so wichtig?
Eigentlich versteht es sich von selbst: ohne Wasser ist kein Leben möglich. Sauberes Trinkwasser ist somit eins der höchsten Güter unserer Zeit. Bis das Wasser aber bei uns Zuhause aus dem Zapfhahn kommt, hat es einen weiten Weg hinter sich. Unterwegs muss das Trinkwasser vor schädlichen Einflüssen geschützt werden, insbesondere muss eine Kontamination mit Bakterien oder Parasiten verhindert werden.
Ein Blick in die Vergangenheit verdeutlicht das. 1892 brach in Hamburg eine Cholera-Epidemie aus, die weit über 8.000 Todesopfer forderte. Schon damals wusste man um die Zusammenhänge zwischen den Krankheitserregern und schlecht aufbereitetem Trinkwasser, sowie fehlender oder schlechter Abwasserentsorgung.
Diese Cholera-Epidemie und die fortschreitenden Erkenntnisse über die Zusammenhänge zwischen Hygiene und Gesundheit führten zur Entwicklung verschiedener Schutzmaßnahmen für das Trinkwasser. Mit der Zeit wurden für alle Bereiche technische Regeln erstellt, die eine zuverlässige Bereitstellung von sauberem Trinkwasser sicherstellen.
1930 erschienen mit der DIN 1988 zum ersten Mal "Technische Vorschriften für Bau und Betrieb von Grundstücksbe- wässerungsanlagen". Zwischenzeitlich ist sie mehrfach überarbeitet und ergänzt worden, heißt heute "Technische Regeln für die Trinkwasser-Installation", hat aber nichts von ihrer Wichtigkeit verloren - denn ebenso wie früher, resultieren auch heute die meisten Vorkommnisse, die zu einer Kontamination des Trinkwassers beim Transport oder in der Trinkwasser-Installation führen, aus dem Nichteinhalten dieser Technischen Regeln und weiterer, ergänzender Verordnungen.
Mikroorganismen, die heute Probleme in der Trinkwasser-Installation bereiten können, sind insbesondere:
Legionellen
Pseudomonas aeruginosa
E.coli / coliforme Keime
Pilze
Was versteht man unter Trinkwasserhygiene?
Hygiene ist die Lehre von der Verhütung von Krankheiten und befasst sich mit der Gesunderhaltung des Menschen. Somit fallen unter den Begriff "Hygiene" alle Maßnahmen, die der Gesundheit abträgliche Faktoren verhindern oder minimieren.
Für den Bereich Trinkwasser-Installation bedeutet das, dass Planung, Bau und Betrieb so zu erfolgen haben, dass Krankheiten durch die Trinkwasser-Installation nicht verursacht werden. Dabei sind verschiedene Bestimmungen zu beachten, wenn z.B. Heizungsanlagen, Waschmaschinen, Gartenbewässerungssysteme oder andere Anlagen an das Trinkwassernetz angeschlossen werden. Eine Verunreinigung von Trinkwasser mit "Wasser unbekannter Herkunft" (Nichttrinkwasser) muss unter allen Umständen verhindert werden. Eine Vielzahl von anderen Faktoren kann ebenfalls
die Trinkwasserqualität beeinflussen.
Die Sorge um sauberes Trinkwasser ist dabei nicht optional. So regelt die Trinkwasserverordnung, dass alle Betreiber von Trinkwasseranlagen "genusstaugliches" Trinkwasser bereitstellen müssen, dessen Gebrauch keine Schädigung der Gesundheit zur Folge hat. Das schließt die Verpflichtung zum bestimmungsgemäßen Betrieb der gesamten Anlage ein, immer gemäß neuestem Stand der Regeln der Technik. Zudem müssen gewerbliche Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung alle 3 Jahre, öffentliche Betreiber sogar jährlich, eine Überprüfung des Wassers auf Legionellen vornehmen lassen. Im Falle einer Maßnahmenwertüberschreitung (>100KBE/100ml Legionellen ist die Begutachtung
der Anlage und die Erstellung einer Gefährdungsanalyse vorgeschrieben.

Florian Ullrich
Sachverständiger für Trinkwasserhygiene
ullrich.hus@gmail.com
+49 (0) 176 552 179 07
+49 (0) 6243 457 311 5
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Sachverständiger für Trinkwasserhygiene
Wie kann ich als Sachverständiger Ihnen helfen?
Ich erstelle nicht nur die eben genannten, vorgeschriebenen Gefährdungsanalysen und Gutachten. Mein Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, das Trinkwasser als "frei-Haus-Lebensgut" zu schützen - bei der Planung, beim Bau, während des Betriebes und nach Kontamination.
Durch kleine Fehler oder durch über die Jahre entstandene Schwachstellen in der Installation, kann dieses Gut so stark beschädigt werden, dass bereits das Duschen gesundheitsgefährdend sein kann. Ich analysiere Ihre Trinkwasser-Installation von der Hauseinspeisung über Trinkwassererwärmungsanlage, Zirkulation, etc., bis hin zu den einzelnen Zapfstellen. Auf Grundlage der aktuellen Bestimmungen und Regeln der Technik, nehme ich alle negativen Faktoren auf und erstelle ein übersichtliches Gutachten. Jeder Gefahrenpunkt wird für Sie nachvollziehbar dokumentiert, beschrieben und mit Hilfe eines Ampelsystems eingestuft. So erkennen Sie auf einen Blick wo sofortiges Handeln nötig ist, wo Sie noch etwas Zeit haben und welche Stellen Sie im Auge behalten sollten, weil sich evtl. etwas anbahnt. Dabei arbeite ich immer lösungsorientiert und schlage Ihnen gezielte Maßnahmen vor, wie diese einzelnen Punkte behoben oder optimiert werden können. So haben Sie am Ende etwas "Handfestes" und können alles zusammen mit dem Handwerker Ihres Vertrauens angehen.
Warum bin ich der Richtige für den Job?
Wasser im Haus ist mein Beruf, Trinkwasserhygiene ist meine Leidenschaft!
Ich bin zertifizierter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene nach VDI, aber angefangen habe ich mal ganz klein als Azubi im Installations- und Heizungsbauhandwerk. Damals noch in Buchholz i.d.N. bei Hamburg, führte mich mein beruflicher Weg über erste Gesellenjahre in Bremen zur Meisterschule nach Frankfurt, und schließlich in eine angesehene, breit aufgestellte Firma in Mannheim. In all den Jahren in diesem Berufsfeld habe ich (fast) alles gesehen und gelernt, was es zu sehen und zu lernen gibt. Von kleinen Installationen in Gartenhäusern bis zu sehr komplexen Systemen in Hochhäusern, von Schwimmbadanlagen bis zu Kindergärten, von Geschäften bis zu Arztpraxen ... auf meinem Werdegang habe ich mir ein äußerst umfangreiches Wissen aneignen können - praktisch und theoretisch. Die Haustechnik ist dabei zu einem sprichwörtlichen Zuhause für mich geworden, in dem ich alle Ecken und Kante kenne und sofort merke, wenn etwas nicht stimmt.
Vor mehr als 10 Jahren habe ich angefangen, mich auf das Themengebiet der Trinkwasserhygiene zu spezialisieren. Heute habe ich das große Glück, als Sachverständiger meine Leidenschaft mit meiner Kompetenz und Erfahrung verbinden zu können. Was hier mein Glück ist, ist auch Ihr Vorteil - denn durch die Erfahrung habe ich einen klaren Blick für Ihre Anlage, durch die Leidenschaft höre ich nicht auf zu suchen, bis ich das Problem gefunden habe und durch die Kompetenz können Sie sicher sein, dass meine Lösungsvorschläge praktisch umsetzbar und wirkungsvoll sind.
Experte auf meinem Gebiet
Die Trinkwasserhygiene ist meine Leidenschaft! Aber fortlaufende Weiterbildung ist für mich nicht nur selbstverständlich, sie ist für Sachverständige auf diesem Gebiet in Deutschland sogar gesetzlich gefordert. Die Prüfung nach VDI-Richtlinien unterliegt dabei sehr strengen Vorgaben. Die kontinuierliche Tätigkeit im Fachgebiet muss ebenso nachgewiesen werden, wie die stetige Fortbildung. Außerdem muss die Prüfung zum Sachverständigen nach VDI alle 5 Jahre erneut abgelegt werden, ohne Zuhilfenahme von persönlichen Notizen. So können Sie immer sicher sein, dass meine Gutachten auf dem aktuellen Stand der Regeln der Technik, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind und ich mit Herzblut bei der Sache bin.
Hier eine Auswahl meiner aktuellen Zertifizierungen:



Hier erfahren Sie mehr über die VDI-BTGA-ZVSHK-Zertifizierung: Klick mich!
Meine Leistungen
Als Sachverständiger biete ich Ihnen Gutachten und Beratungen zu allen Themen rund um die Trinkwasserhygiene
und Trinkwasser-Installation an. Ob Sie selbst Betreiber einer Trinkwasseranlage sind, eine Hausverwaltung vertreten,
als Privatperson ein Anliegen haben oder als Installateur meine Unterstützung wünschen - ich bin gern für Sie da!
Dabei können Sie sich immer auf meine Fachkompetenz und Objektivität verlassen.
Nachfolgend finden Sie meine wichtigsten Leistungen im Überblick.
Sollten Sie ein Anliegen haben, das hier nicht aufgelistet ist oder Interesse an einer Teil-Leistung haben,
kontaktieren Sie mich bitte für eine individuelle Lösung.

Gefährdungsanalyse
- Trinkwasserhygiene nach Kontamination -
Warum und wann ist eine Gefährdungsanalyse nötig?
In der Trinkwasserverordnung sind Maßnahmen zur Überwachung von "Großanlagen zur Trinkwassererwärmung" vorgesehen. So sind im Moment alle Anlagen mit mindestens 3 Litern Leitungsvolumen oder 400 Litern Speichervolumen und einer öffentlichen Nutzung mit Verneblung (z.B. Sport- hallen mit Duschen) oder einer gewerblichen Nutzung mit mehr als 2 Wohneinheiten jährlich (öffentlich), bzw. alle 3 Jahre (gewerblich) beprobungs- pflichtig. Ein Hauptaugenmerk wird dabei auf Legionellen gelegt, da eine Erkrankung an Legionellose bei schwerem Verlauf sogar tödlich enden kann. Wird der technische Maßnahmenwert (>100KBE/100ml Legionellen) an einer beprobten Stelle überschritten, schreibt die Trinkwasserverordnung eine Begutachtung der Anlage und die Erstellung einer Gefährdungsanalyse vor. Parallel geht eine Meldung an das Gesundheitsamt, welches unter Umständen Sofortmaßnahmen (z.B. Duschverbot bei sehr hohem Befall) zum Schutz der Gesundheit der Bewohner / Nutzer der Anlage festlegt.
Wie wird die Gefährdungsanalyse erstellt?
Ich nehme Ihre gesamte Trinkwasser-Installation unter die Lupe und betreibe Ursachenforschung für Sie. Ich finde heraus, an welchen Stellen eine Kontamination möglich ist und welche Faktoren eine Rolle dabei spielen, ob sich die Legionellen vermehren und weiter ausbreiten können. Dabei gehe ich sehr gründlich vor und inspiziere alles, was in irgendeiner Weise mit Ihrem Trinkwassernetz zu tun hat - vom Hauswassereingang bis zum Abfluss sozusagen. Alle Faktoren, inkl. Schwachstellen, die möglicherweise im Entstehen begriffen sind, nehme ich dabei auf und dokumentiere sie übersichtlich in der Gefährdungsanalyse. Mit Hilfe eines Ampelsystems stufe ich die jeweilige Gefährdung ein, so dass Sie sofort sehen wo zuerst gehandelt werden muss. Selbstverständlich schlage ich Ihnen auch wirkungsvolle Maßnahmen vor, um gefundene Probleme zu beheben und Ihre Trinkwasseranlage wieder zu optimieren. Meine Fehlersuche erfolgt stets lösungsorientiert. Die Bewertungen basieren ausschließlich auf den hierfür relevanten Normen, aktuellen Verordnungen und anerkannten Regeln der Technik. Dabei arbeite ich vollkommen unvoreingenommen und unabhängig. Für möglicherweise erforderliche Maßnahmen beauftragen Sie anschließend den Handwerker Ihres Vertrauens.
Die Gefährdungsanalyse umfasst im Einzelnen:
Sichtung Ihrer Unterlagen, wie Ergebnisse von Laboruntersuchungen, Wartungs- und Spülprotokolle, etc.
Fachkundige Inspektion Ihrer gesamten Trinkwasseranlage, inkl. Kontrolle der Anlagenhydraulik
Begehung der Technikzentralen und Ist-Zustand-Aufnahme aller trinkwasserrelevanten Faktoren
Prüfung einzelner Komponenten der Installation, bis hin zu den Zapfstellen beim Endverbraucher (z.B. in den Wohnungen)
Dokumentation von erkennbaren Stagnationsbereichen
Punktuelle Temperatur- und Volumenstrommessungen am Tag der Begehung
Temperatur-Langzeitmessung an Speicher, Zirkulation und ggf. weiteren relevanten Stellen, inkl. Auswertung der Daten
Übersichtliche Darstellung aller Ergebnisse in einem Bericht
Konkrete Feststellung von planerischen, bau- oder betriebstechnischen Mängeln der Anlage
Vorschläge zur Mängelbeseitigung und Optimierung Ihrer Trinkwasseranlage
Zeitliche Priorisierung erforderlicher Maßnahmen unter Berücksichtigung der Gefährdung der Gesundheit
Checkliste zum anschließenden Abarbeiten mit dem Handwerker Ihres Vertrauens
Festlegung des erforderlichen Probenentnahmeumfangs für zukünftige orientierende systemische Untersuchungen
Festlegung der aktuell zusätzlich erforderlichen, weitergehenden Untersuchungen (bei Befall oder Verdacht)
Zusätzlich fasse ich auf Wunsch alle Maßnahmenvorschläge als Leistungspositionen zusammen, so dass Sie gut vorbereitet in das Gespräch mit Ihrem Installateur gehen können, bzw. sich leicht mehrere Angebote einholen können.
Selbstverständlich biete ich Ihnen auch gern eine Nachbegehung nach Umsetzung der Maßnahmen und fortlaufende Hygienechecks an, damit diese Problematik dauerhaft der Vergangenheit angehört.

Hygienecheck
- Trinkwasserhygiene während des Betriebes -
Warum ist ein Hygienecheck sinnvoll?
Die Weisheit "Nichts hält ewig" trifft leider auch auf Trinkwasser-Installationen zu. Hier und da setzen sich Kalk und Rost an, Undichtigkeiten entstehen, vielleicht haben sich sogar kleine Schludereien eingeschlichen. Ehe man es sich versieht, werden aus einer Summe von Kleinigkeiten doch größere Probleme - eine kleine Undichtigkeit führt zu einem Rohrbruch, eine übersehene Blindleitung wird zur Bakterienbrutstätte, ein Wartungsstau verhindert das rechtzeitige Ersetzen von verschlissenen Bauteilen, usw. Durch einen regelmäßigen Hygienecheck sind Sie immer einen Schritt voraus und können Probleme vermeiden, bevor sie entstehen. Die Trinkwasserhygiene bleibt gewahrt und hohe Kosten werden vermieden.
Wann und wie oft sollten Hygienechecks durchgeführt werden?
Ziel des Hygienechecks ist es, Sie bei der Wahrung oder ggf. Wiederherstellung der Trinkwasserqualität zu unterstützen. Die optimale Vorsorge für Ihre Trinkwasser-Installation treffen Sie mit einem regelmäßigen, jährlichen Hygienecheck. Aber auch einmalige, zielgerichtete Hygienechecks können sinnvoll sein. Zum Beispiel hilft ein Hygienecheck vor einer Beprobung dabei, kein verfälschtes oder unvollständiges Untersuchungsergebnis zu erhalten. Das Festlegen der Stellen zur orientierenden systemischen Untersuchung spielt dabei eine nicht unwesentliche Rolle, denn ein falsch platzierter Probeentnahmehahn kann auch nur ein falsches Bild liefern. Ein weiterer guter Zeitpunkt für einen einmaligen Hygienecheck ist der Objektkauf. Mein Gutachten zeigt Ihnen den Ist-Zustand der Trinkwasser-Installation auf und ermöglicht Ihnen so einen "sauberen Start". Vor einem Verkauf durchgeführt, untermauert dieses Dokument wiederum den Zustand und Wert des Objekts.
Wie wird der Hygienecheck erstellt?
Der Hygienecheck ähnelt in Prinzip und Aufbau der Gefährdungsanalyse. Ich sehe mir Ihre gesamte Trinkwasseranlage genau an, angefangen bei der Hauswassereinspeisung bis hin zu den Zapfhähnen an den Strangenden. Dabei dokumentiere und beschreibe ich übersichtlich alle Schwachstellen, die ich finde. Die mögliche Gefährdung der Trinkwasserqualität wird mit Hilfe eines Ampelsystems bewertet, so dass Sie sofort sehen wo akuter Handlungsbedarf besteht und wo Sie langfristig etwas optimieren sollten, um Probleme zu vermeiden. Selbstverständlich enthält der Hygienecheck zu jedem Punkt Vorschläge für zielführende Maßnahmen. Dabei können Sie sich auf Objektivität und Unbefangenheit verlassen, denn eventuelle Aufträge vergeben Sie im Anschluss selbst an den Handwerker Ihres Vertrauens. Wenn Ihr Objekt gem. Trinkwasserverordnung beprobungspflichtig ist, ermittle ich zudem den erforderlichen Probenentnahmeumfang und bestimme die Stellen für die orientierenden systemischen Untersuchungen. Ich zeige Ihnen auch auf, wo ggf. vorher Probeentnahmeventile gesetzt werden müssen. So sind Sie bestens auf die nächste Beprobung vorbereitet.
Zusätzlich erarbeite ich einen Hygieneplan für Ihr Objekt, so dass Sie den bestimmungsgemäßen Betrieb Ihrer Trinkwasseranlage in Eigenregie aufrecht erhalten können.
Der Hygienecheck umfasst im Einzelnen:
Sichtung Ihrer Unterlagen, wie Ergebnisse von Laboruntersuchungen, Wartungs- und Spülprotokolle, etc.
Fachkundige Inspektion Ihrer gesamten Trinkwasseranlage, inkl. Kontrolle der Anlagenhydraulik
Begehung der Technikzentralen und Ist-Zustand-Aufnahme aller trinkwasserrelevanten Faktoren
Prüfung einzelner Komponenten der Installation, bis hin zu den Zapfstellen beim Endverbraucher (z.B. in den Wohnungen)
Dokumentation von erkennbaren Stagnationsbereichen
Punktuelle Temperatur- und Volumenstrommessungen am Tag der Begehung
Temperatur-Langzeitmessung an Speicher, Zirkulation und ggf. weiteren relevanten Stellen, inkl. Auswertung der Daten
Übersichtliche Darstellung der Ergebnisse in einem Bericht
Konkrete Feststellung von planerischen, bau- oder betriebstechnischen Mängeln der Anlage
Vorschläge zur Mängelbeseitigung und Optimierung Ihrer Trinkwasseranlage
Zeitliche Priorisierung erforderlicher Maßnahmen unter Berücksichtigung der Gefährdung der Gesundheit
Checkliste zum anschließenden Abarbeiten mit dem Handwerker Ihres Vertrauens
Festlegung des erforderlichen Probenentnahmeumfangs für zukünftige orientierende systemische Untersuchungen
Vorstellung eines Hygieneplans für Ihre Anlage
Zusätzlich fasse ich auf Wunsch alle Maßnahmenvorschläge als Leistungspositionen zusammen, so dass Sie gut vorbereitet in das Gespräch mit Ihrem Installateur gehen können, bzw. sich leicht mehrere Angebote einholen können.

Baubegleitung und Nachbegehung
- Trinkwasserhygiene beim Bau und nach Umbauarbeiten -
Welchen Nutzen hat eine professionelle Baubegleitung oder Nachbegehung?
Die beste Voraussetzung für Trinkwasser in top Qualität ist natürlich, wenn von Anfang an alles stimmt. Wenn Sie einen Neubau oder Umbau planen, arbeite ich gerne mit Ihrem Architekten und Ihrem Installationsunternehmen zusammen. Gemeinsam entwickeln wir ein Konzept, dass perfekt auf Ihr Objekt zugeschnitten ist. Anschließend begleite ich den Fortschritt auf Ihrer Baustelle. Oft sind es Kleinigkeiten, etwa ein ungünstig platziertes Ventil oder eine zu lange Entlastungsleitung, die langfristig zu Problemen führen. Ich behalte diese kleinen und großen Details für Sie im Auge und begleite das Projekt bis zur Endabnahme. Dabei arbeite mit dem Baustellenleiter zusammen und gehe lösungsorientiert mit ihm gemeinsam die Punkte ab, die für die Trinkwasserhygiene relevant sind. Ein Protokoll im Sinne einer Hygiene-Erstinspektion dokumentiert anschließend die einwandfreie Arbeit. Das gibt Ihnen und Ihrem Installationsunternehmen die Sicherheit, dass die höchsten Standards der Trinkwasserhygiene gewissenhaft erfüllt wurden.
Natürlich biete ich Ihnen auch eine einfache Nachbegehung (ohne Planungs- und Baubegleitung) an. Sowohl nach Neubau als auch nach Umbau- maßnahmen bestätigt Ihnen mein Begehungsprotokoll, welche Punkte ordnungsgemäß und hygienisch einwandfrei umgesetzt wurden. Sollte ich Punkte finden, die nachgebessert werden müssen, können Sie diese ohne großen Aufwand innerhalb der Gewährleistung optimieren lassen. Gern begleite ich diese Nacharbeiten fachmännisch.
Die Baubegleitung umfasst im Einzelnen:
Sichtung aller vorhandenen Planungsunterlagen
Abstimmung mit dem Architekten oder Baustellenplaner, damit alle hygienerelevanten Punkte bereits im Vorfeld berücksichtigt werden
Begleitung des Baufortschritts durch regelmäßige Baustellenbegehungen
Zusammenarbeit mit dem Baustellenleiter, damit alle hygienerelevanten Punkte optimal umgesetzt werden können
Abschließende Begutachtung der Baustelle nach Fertigstellung der Arbeiten
Erstellung eines Protokolls im Sinne einer Hygiene-Erstinspektion mit dem Prädikat: VDI-geprüft
Die Nachbegehung umfasst im Einzelnen:
Begehung der Baustelle nach Fertigstellung der Arbeiten
Aufnahme von eventuellen Mängeln
Erstellung eines Protokolls mit dem Prädikat: VDI-geprüft
Anschließend führe ich gerne jährliche Hygienechecks an Ihrer Trinkwasseranlage durch, so dass der hohe Standard dauerhaft erhalten bleibt. Schwachstellen können gar nicht erst entstehen und Hygieneprobleme (mit damit verbundenen hohen Kosten) werden vermieden.

Speziell für Installationsunternehmen:
Bauabnahme
- Trinkwasserhygiene als Qualitätsmerkmal -
Was macht eine unabhängige Bauabnahme interessant?
Sie möchten die besondere Qualität Ihrer Trinkwasser-Installationsarbeiten vor dem Kunden herausstellen? Die Bauabnahme durch einen externen Sachverständigen für Trinkwasserhygiene setzt ein Siegel unter Ihre Arbeit! Außerdem vermeiden Sie Kundenreklamationen aufgrund von kleinen Fehlern oder Unachtsamkeiten, die im Eifer des Gefechts passieren können. Ich inspiziere Ihre abgeschlossene Baustelle und erstelle ein Protokoll im Sinne einer Hygiene-Erstinspektion nach höchsten Standards. Sollte etwas suboptimal sein, gehe ich alles mit Ihnen durch und zeige Lösungen zum Nachbessern auf. Am Ende erhalten Sie die aussagekräftigen Papiere zur Vorlage beim Kunden, selbstverständlich mit dem Prädikat: VDI-geprüft.
Die Bauabnahme umfasst im Einzelnen:
Begehung der Baustelle nach Fertigstellung der Arbeiten
Aufnahme von eventuellen Mängeln und Aufzeigen von Lösungen
ggf. zweite Begehung nach Mängelbeseitigung
Erstellung eines Protokolls im Sinne einer Hygiene-Erstinspektion mit dem Prädikat: VDI-geprüft
Auf Wunsch biete ich Ihnen auch gerne eine Baubegleitung mit anschließender Bauabnahme an. Das ist z.B. eine interessante Möglichkeit um Jungmonteure mit einer Baustelle zu betrauen und die Arbeiten dabei von unabhängiger Stelle begutachten und bewerten zu lassen.
Sprechen Sie mich an für ein individuelles Konzept.

Für Monteure, Auszubildende, Betreiber von Trinkwassergroßanlagen und alle Interessierten:
Schulungen
- Trinkwasserhygiene als Basis -
Warum sind Schulungen auf diesem Gebiet wichtig?
Schulung ist das A und O - wenn man weiß, warum etwas passiert, weiß man auch, wie man es verhindern kann. Ich bringe Sie nicht nur auf den neuesten Stand der Technik was Regeln und Verordnungen angeht, ich zeige Ihnen auch anhand von Fallbeispielen die gängigsten Fehler in der Installation und im bestimmungsgemäßen Betrieb auf. Oft sind es kleine Unbedachtheiten die zu großen Hygieneproblemen führen - und damit
auch zu gesundheitlichen Risiken und finanziellen Belastungen. "Wissen ist Macht", sagt der Volksmund. Das Wissen um die Tücken auf diesem Gebiet gibt Ihnen die Macht, Hygieneproblemen effektiv zu begegnen.
Schulungen für Installationsunternehmen
Sie möchten Ihre Mitarbeiter auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene sensibilisieren und ihre Kompetenzen ausweiten? Hervorragende Idee!
Gibt es einen Tätigkeitsbereich, auf den Sie für Ihr Unternehmen besonderen Wert legen? Gern gehe ich in der Schulung gezielt darauf ein.
Sprechen Sie mich an und ich stelle eine Schulung speziell für Ihre Mitarbeiter zusammen. Das Vermitteln der aktuellen Regeln der Technik
ist selbstverständlich, aber Fallbeispiele aus dem Berufsalltag machen die Thematik plastisch, leicht nachvollziehbar und verständlich.
Gerne führe ich die Schulung in Ihren Geschäftsräumen durch, so dass Ihre Mitarbeiter keinen Zeitverlust für zusätzliche Wege haben. Auf Wunsch kann auch ein geeigneter Besprechungsraum in der Nähe angemietet werden. Je nach Umfang, den wir im Vorfeld miteinander besprechen, planen Sie bitte 2 bis 4 Stunden inkl. offener Fragerunde ein.
Einmal im Jahr biete ich übrigens eine Schulung speziell für Auszubildende an. Schreiben Sie mir, wenn Sie daran Interesse haben und ich werde Sie rechtzeitig über den Termin und Ort informieren.
Schulungen für Betreiber von Trinkwassergroßanlagen
Es ist wirklich schön, dass Sie sich pro-aktiv mit der Trinkwasserhygiene auseinandersetzen! Neben den Faktoren, die installationsseitig zu beachten sind, gibt auch viele Aspekte, die mit der Pflege der Trinkwasseranlage und dem bestimmungsgemäßen Betrieb zu tun haben. Ich erkläre Ihnen, was man unter diesen Begriffen zu verstehen hat, sowohl gesetzlich als auch praktisch. Fallbeispiele verdeutlichen dabei die Wichtigkeit und zeigen, was das alles mit Hygiene und Gesundheit zu tun hat. Selbstverständlich umfasst die Schulung auch Tipps für die Erstellung von Hygienekonzepten.
Themenspezifische Schulungen für alle Interessierten
Ich biete regelmäßig kurze Schulungen zu bestimmten Aspekten der Trinkwasserhygiene an. Das gibt uns die Möglichkeit, hier wirklich in die Tiefe
zu gehen und alle Fragen aufzugreifen. Diese Schulungen werden hauptsächlich für Installateure interessant sein, aber grundsätzlich ist jeder willkommen, der sich auf diesem spannenden Gebiet weiterbilden möchte.
Einmal im Jahr biete ich übrigens eine Schulung speziell für Auszubildende an.
Unter Aktuelles finden Sie die derzeit geplanten Schulungen mit Termin.

Trinkwasserhygiene in Corona-Zeiten
Die Trinkwasserverordnung behält auch während der Corona-Pandemie vollumfänglich ihre Gültigkeit. Tatsächlich ist die Erhaltung einer hohen Trinkwasserqualität in diesen Zeiten besonders wichtig. So kann die Legionelle beispielsweise eine Lungenkrankheit auslösen. Eine Doppelinfektion mit Legionellose und Covid-19 ist bisher zwar nicht erforscht, aber es erscheint nur logisch, dass die eine Infektion die andere negativ beeinflussen könnte. Die vorgesehenen Beprobungsintervalle sollten also zwingend eingehalten werden. Außerdem sind regelmäßige Hygienechecks ein gutes Mittel zur Legionellenprophylaxe.
Ich bin für Sie da - sowohl bei Maßnahmen zur Legionellenprophylaxe als auch bei bestätigtem Befall.
Hygieneregeln bei Begehungsterminen
Selbstverständlich setze ich die Empfehlungen des RKI zum Infektionsschutz bei meinen Begehungsterminen bestmöglich um. Ihre und meine Gesundheit ist mir sehr wichtig, daher
bitte ich Sie darum, dasselbe zu tun.
- Abstand (1,5 - 2 Meter)
- Mund-Nasen-Bedeckung
- Regelmäßige Händedesinfektion
Besonders beim Abstandhalten bin ich auf Ihre Hilfe angewiesen, denn die zu begutachtenden Komponenten befinden sich oft in engen Räumen. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme schaffen
wir das.
Sollten Sie unter Symptomen einer Infektionskrankheit leiden oder unter Quarantäne stehen, rufen Sie mich bitte an, damit wir einen neuen Termin ausmachen.
Schulungen
Aufgrund der COVID-19-Pandemie finden aktuell keine Schulungen statt.
Wenn Sie informiert werden möchten, sobald es wieder losgeht, schreiben Sie mich gerne an.
Anfragen per eMail an: ullrichTWH@gmail.com
Kontaktformular
Impressum
Verantwortlich:
Florian Ullrich
Sachverständiger für Trinkwasserhygiene
Anschrift:
Florian Ullrich
Haustechnik und Services
Wallstr. 23
67591 Hohen-Sülzen
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 6243 457 311 5
Mobil: +49 (0) 176 552 179 07
E-Mail: ullrich.hus@gmail.com
Website:
www.ullrich-trinkwasserhygiene.de
USt-IDNr.:
DE327197567
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Datenschutz
Wir nehmen den Schutz der Daten der Nutzer unserer Website und/oder unseres Mobile-App sehr ernst und verpflichten uns, die Informationen, die Nutzer uns in Verbindung mit der Nutzung unserer Website und/oder unseres Mobile-App (zusammen: „digitale Assets“) zur Verfügung stellen, zu schützen. Des Weiteren verpflichten wir uns, Ihre Daten gemäß anwendbarem Recht zu schützen und zu verwenden.
Diese Datenschutzrichtlinie erläutert unsere Praktiken in Bezug auf die Erfassung, Verwendung und Offenlegung Ihrer Daten durch die Nutzung unserer digitalen Assets (die „Dienste“), wenn Sie über Ihre Geräte auf die Dienste zugreifen. Lesen Sie die Datenschutzrichtlinie bitte sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie unsere Praktiken in Bezug auf Ihre Daten vollumfänglich verstehen, bevor Sie unsere Dienste verwenden. Wenn Sie diese Richtlinie gelesen, vollumfänglich verstanden haben und nicht mit unserer Vorgehensweise einverstanden sind, müssen Sie die Nutzung unserer digitalen Assets und Dienste einstellen. Mit der Nutzung unserer Dienste erkennen Sie die Bedingungen dieser Datenschutzrichtlinie an. Die weitere Nutzung der Dienste stellt Ihre Zustimmung zu dieser Datenschutzrichtlinie und allen Änderungen daran dar.
In dieser Datenschutzrichtlinie erfahren Sie:
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Wie wir Daten sammeln
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Welche Daten wir erfassen
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Warum wir diese Daten erfassen
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An wen wir die Daten weitergeben
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Wo die Daten gespeichert werden
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Wie lange die Daten vorgehalten werden
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Wie wir die Daten schützen
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Wie wir mit Minderjährigen umgehen
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Aktualisierungen oder Änderungen der Datenschutzrichtlinie
Welche Daten erfassen wir?
Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über die Daten, die wir erfassen können:
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Nicht identifizierte und nicht identifizierbare Informationen, die Sie während des Registrierungsprozesses bereitstellen oder die über die Nutzung unserer Dienste gesammelt werden („nicht personenbezogene Daten“). Nicht personenbezogene Daten lassen keine Rückschlüsse darauf zu, von wem sie erfasst wurden. Nicht personenbezogene Daten, die wir erfassen, bestehen hauptsächlich aus technischen und zusammengefassten Nutzungsinformationen.
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Individuell identifizierbare Informationen, d. h. all jene, über die man Sie identifizieren kann oder mit vertretbarem Aufwand identifizieren könnte („personenbezogene Daten“). Zu den personenbezogenen Daten, die wir über unsere Dienste erfassen, können Informationen gehören, die von Zeit zu Zeit angefordert werden, wie Namen, E-Mail-Adressen, Adressen, Telefonnummern, IP-Adressen und mehr. Wenn wir personenbezogene mit nicht personenbezogenen Daten kombinieren, werden diese, solange sie in Kombination vorliegen, von uns als personenbezogene Daten behandelt.
Wie sammeln wir Daten?
Nachstehend sind die wichtigsten Methoden aufgeführt, die wir zur Sammlung von Daten verwenden:
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Wir erfassen Daten bei der Nutzung unserer Dienste. Wenn Sie also unsere digitalen Assets besuchen und Dienste nutzen, können wir die Nutzung, Sitzungen und die dazugehörigen Informationen sammeln, erfassen und speichern.
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Wir erfassen Daten, die Sie uns selbst zur Verfügung stellen, beispielsweise, wenn Sie über einen Kommunikationskanal direkt mit uns Kontakt aufnehmen (z. B. eine E-Mail mit einem Kommentar oder Feedback).
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Wir können, wie unten beschrieben, Daten aus Drittquellen erfassen.
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Wir erfassen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, wenn Sie sich über einen Drittanbieter wie Facebook oder Google bei unseren Diensten anmelden.
Warum erfassen wir diese Daten?
Wir können Ihre Daten für folgende Zwecke verwenden:
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um unsere Dienste zur Verfügung zu stellen und zu betreiben;
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um unsere Dienste zu entwickeln, anzupassen und zu verbessern;
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um auf Ihr Feedback, Ihre Anfragen und Wünsche zu reagieren und Hilfe anzubieten;
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um Anforderungs- und Nutzungsmuster zu analysieren;
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für sonstige interne, statistische und Recherchezwecke;
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um unsere Möglichkeiten zur Datensicherheit und Betrugsprävention verbessern zu können;
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um Verstöße zu untersuchen und unsere Bedingungen und Richtlinien durchzusetzen sowie um dem anwendbaren Recht, den Vorschriften bzw. behördlichen Anordnungen zu entsprechen;
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um Ihnen Aktualisierungen, Nachrichten, Werbematerial und sonstige Informationen im Zusammenhang mit unseren Diensten zu übermitteln. Bei Werbe-E-Mails können Sie selbst entscheiden, ob Sie diese weiterhin erhalten möchten. Wenn nicht, klicken Sie einfach auf den Abmeldelink in diesen E-Mails.
An wen geben wir diese Daten weiter?
Wir können Ihre Daten an unsere Dienstleister weitergeben, um unsere Dienste zu betreiben (z. B. Speicherung von Daten über Hosting-Dienste Dritter, Bereitstellung technischer Unterstützung usw.).
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Ohne Ihre Zustimmung werden wir Ihre E-Mail-Adresse oder andere personenbezogenen Daten nicht an Werbeunternehmen oder Werbenetzwerke weitergeben.
Wo speichern wir die Daten?
Nicht personenbezogene Daten:
Bitte beachten Sie, dass unsere Unternehmen sowie unsere vertrauenswürdigen Partner und Dienstanbieter auf der ganzen Welt ansässig sind. Zu den in dieser Datenschutzrichtlinie erläuterten Zwecke speichern und verarbeiten wir alle nicht personenbezogenen Daten, die wir erfassen, in unterschiedlichen Rechtsordnungen.
Personenbezogene Daten:
Personenbezogene Daten können in den Vereinigten Staaten, in Irland, Südkorea, Taiwan, Israel und soweit für die ordnungsgemäße Bereitstellung unserer Dienste und/oder gesetzlich vorgeschrieben (wie nachstehend weiter erläutert) in anderen Rechtsordnungen gepflegt, verarbeitet und gespeichert werden.
Insbesondere werden die von Ihnen über das Kontaktformular selbst zur Verfügung gestellten Daten zusätzlich lokal gesammelt und gespeichert.
Wie lange werden die Daten vorgehalten?
Bitte beachten Sie, dass wir die erfassten Daten so lange aufbewahren, wie es für die Bereitstellung unserer Dienste, zur Einhaltung unserer gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ihnen, zur Beilegung von Streitigkeiten und zur Durchsetzung unserer Vereinbarungen erforderlich ist.
Wir können unrichtige oder unvollständige Daten jederzeit nach eigenem Ermessen berichtigen, ergänzen oder löschen.
Wie schützen wir die Daten?
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Disclaimer
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Wie gehen wir mit Minderjährigen um?
Minderjährige können unsere Dienste, insbesondere die Schulungen nutzen. Wenn sie jedoch Zugriff auf bestimmte Funktionen wünschen, müssen sie ggf. gewisse Angaben machen. Die Erfassung einiger Daten (einschließlich Daten, die über Cookies, Webbeacons und andere ähnliche Technologien gesammelt werden) kann automatisch erfolgen. Wenn wir wissentlich von einem Minderjährigen erfasste Daten sammeln, verwenden oder offenlegen, werden wir in Übereinstimmung mit geltendem Recht darauf hinweisen und die Zustimmung der Eltern einholen. Wir machen die Teilnahme eines Minderjährigen an einer Online-Aktivität nicht davon abhängig, dass der Minderjährige mehr Kontaktdaten angibt, als vernünftigerweise für die Teilnahme an dieser Aktivität erforderlich ist. Wir verwenden die von uns erfassten Daten nur im Zusammenhang mit den Diensten, die der Minderjährige angefordert hat.
Wir können auch die Kontaktdaten eines Elternteils verwenden, um über die Aktivitäten des Minderjährigen in den Diensten zu kommunizieren. Eltern können Daten, die wir von ihrem Kind erfasst haben, einsehen, uns untersagen, weitere Daten Ihres Kindes zu erfassen, und verlangen, dass alle von uns erfassten Daten aus unseren Aufzeichnungen gelöscht werden. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um die Daten Ihres Kindes einzusehen, zu aktualisieren oder zu löschen. Zum Schutz Ihres Kindes bitten wir Sie ggf. um einen Nachweis Ihrer Identität. Wir können Ihnen den Zugriff auf die Daten verweigern, wenn wir der Ansicht sich, dass Ihre Identität fraglich ist. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Daten aufgrund anderer gesetzlicher Verpflichtungen nicht gelöscht werden können.
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten nur für die in der Datenschutzrichtlinie festgelegten Zwecke und nur, wenn wir davon überzeugt sind, dass:
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die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich ist, um einen Vertrag zu erfüllen oder zu schließen (z. B. um Ihnen die Dienste selbst oder Kundenbetreuung bzw. technischen Support bereitzustellen);
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die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten notwendig ist, um entsprechenden rechtlichen oder behördlichen Verpflichtungen nachzukommen, oder
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die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten notwendig ist, um unsere berechtigten geschäftlichen Interessen zu unterstützen (unter der Maßgabe, dass dies jederzeit in einer Weise erfolgt, die verhältnismäßig ist und Ihre Datenschutzrechte respektiert).
Als EU-Ansässiger können Sie:
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eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Sie betreffen, oder nicht, und Zugriff auf Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf bestimmte Zusatzinformationen anfordern;
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den Erhalt von personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format verlangen;
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die Berichtigung lhrer personenbezogenen Daten verlangen, die bei uns gespeichert sind;
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die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen;
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der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns widersprechen;
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die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, oder
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eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einreichen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Rechte nicht uneingeschränkt gültig sind und unseren eigenen berechtigten Interessen und regulatorischen Anforderungen unterliegen können. Wenn Sie allgemeine Fragen zu den von uns erfassten personenbezogenen Daten und deren Verwendung haben, wenden Sie sich bitte an uns, wie unten angegeben.
Im Zuge der Bereitstellung der Dienste können wir Daten grenzüberschreitend an verbundene Unternehmen oder andere Dritte und aus Ihrem Land/Ihrer Rechtsordnung in andere Länder/Rechtsordnungen weltweit übertragen. Durch die Nutzung der Dienste stimmen Sie der Übertragung Ihrer Daten außerhalb des EWR zu.
Wenn Sie im EWR ansässig sind, werden Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Standorte außerhalb des EWR übertragen, wenn wir davon überzeugt sind, dass ein angemessenes oder vergleichbares Niveau zum Schutz personenbezogener Daten besteht. Wir werden geeignete Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass wir über angemessene vertragliche Vereinbarungen mit unseren Drittparteien verfügen, um zu gewährleisten, dass entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, so dass das Risiko einer unrechtmäßigen Nutzung, Änderung, Löschung, eines Verlusts oder Diebstahls Ihrer personenbezogenen Daten minimiert wird und dass diese Drittparteien jederzeit in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen handeln.
Rechte gemäß kalifornischem Verbraucherschutzgesetz
Wenn Sie die Dienste als Einwohner Kaliforniens nutzen, dann sind Sie möglicherweise nach dem kalifornischen Verbraucherschutzgesetz (California Consumer Privacy Act; „CCPA“) berechtigt, Zugriff auf und Löschung Ihrer Daten zu verlangen.
Um Ihr Recht auf den Zugriff und die Löschung Ihrer Daten geltend zu machen, lesen Sie bitte nachstehend, wie Sie Kontakt zu uns aufnehmen können.
Wir verkaufen keine personenbezogenen Daten der Nutzer für die Absichten und Zwecke des CCPA.
Cookies und ähnliche Technologien
Wenn Sie unsere Dienste besuchen oder darauf zugreifen, autorisieren wir Dritte dazu, Webbeacons, Cookies, Pixel Tags, Skripte sowie andere Technologien und Analysedienste („Tracking-Technologien“) einzusetzen. Diese Tracking-Technologien können es Dritten ermöglichen, Ihre Daten automatisch zu erfassen, um das Navigationserlebnis auf unseren digitalen Assets zu verbessern, deren Performance zu optimieren und ein maßgeschneidertes Nutzererlebnis zu gewährleisten, sowie zu Zwecken der Sicherheit und der Betrugsprävention.
Aktualisierungen oder Änderungen der Datenschutzrichtlinie
Wir können diese Datenschutzrichtlinie nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit überarbeiten, die auf der Website veröffentlichte Version ist immer aktuell (siehe Angabe zum „Stand“). Wir bitten Sie, diese Datenschutzrichtlinie regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Bei wesentlichen Änderungen werden wir einen Hinweis dazu auf unserer Website veröffentlichen. Wenn Sie die Dienste nach erfolgter Benachrichtigung über Änderungen auf unsere Website weiter nutzen, gilt dies als Ihre Bestätigung und Zustimmung zu den Änderungen der Datenschutzrichtlinie und Ihr Einverständnis an die Bedingungen dieser Änderungen gebunden zu sein.
Kontakt
Wenn Sie allgemeine Fragen zu den Diensten oder den von uns über Sie erfassten Daten und deren Verwendung haben, kontaktieren Sie uns bitte unter:
Florian Ullrich
Haustechnik und Services
Wallstr. 23, 67591 Hohen-Sülzen